Betriebsmedizin Ostholstein
Unsere Leistungen
Wir bieten alle arbeitsmedizinischen Leistungen nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben an.
ArbSchG
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.
ASiG
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
ArbMedVV
Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV V2
Vorschrift 2 der DGUV (DGUV V2)
Die DGUV Vorschrift 2 ist eine für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen einheitliche und gleichlautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).
ArbZG
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Gewährleistet die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern bei der Arbeitszeitgestaltung.
MuSchG
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium.
JArbSchgG
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchgG)
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend
GefStoffV
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
BioStoffV
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
BMAS
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
Verordnung zur Bekämpfung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus.
Unsere Leistungen zur
Betriebsmedizin und Arbeitsmedizin
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