Diese Betreuungsform steht allen Betrieben mit maximal zehn Vollzeit- oder zwanzig Teilzeit-Beschäftigten offen. Die Unternehmerin, der Unternehmer entscheidet selbst, wie viel Betreuung und Beratung sie oder er benötigt.
Für kleine Unternehmen ist dies eine einfache und wirtschaftliche Option.
Die Regelbetreuung setzt sich aus Grund- und Anlassbetreuung zusammen.