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Symbol arbeitsmedizinische und betriebsärztliche Strahlenschutzuntersuchung

arbeitsmedizinische und betriebsärztliche
Strahlenschutzuntersuchung

An zahlreichen Arbeitsplätzen gehen Menschen mit radioaktiven Stoffen, Röntgenstrahlen oder ionisierenden Strahlen um. Der gesundheitliche Schutz dieser Personen ist in der Richtlinie zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen und der Strahlenschutzverordnung geregelt.

§77 der
Strahlenschutzverordnung

…verpflichtet alle beruflich exponierten Personen zur regelmäßigen Teilnahme an einer arbeitsmedizinischen Strahlenschutzuntersuchung durch einen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen ermächtigten Arzt.

Eine Ermächtigung wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren erteilt. Wir sind durch das Land SH zur Durchführung von ärztlichen Untersuchungen strahlenexponierter Personen gemäß Strahlenschutzverordnung ermächtigt und können Vorsorgeuntersuchungen nach Strahlenschutzverordnung für Unternehmen aller Branchen zur rechtssicheren Erfüllung gesetzlicher Vorgaben durchführen.

Der Strahlenschutzbeauftragte eines Unternehmens ermittelt, welche Personen eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach Strahlenschutzverordnung benötigen. Alle Personen, die in die Kategorie A fallen, müssen zwingend jährlich untersucht werden. Mitarbeiter der Kategorie B nur auf Wunsch oder behördliche Anordnung.

Neben einer körperlichen Untersuchung (u.a. Auskultation von Herz und Lunge, Abtasten der Lymphknoten, Blutdruckmessung) erfolgt zudem eine Urin- und Blutuntersuchung sowie in besonderen Fällen eine Lungenfunktionsmessung. Im Allgemeinen sollten Sie ca. 60 Minuten Untersuchungszeit einplanen.


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